Sutter Steuerberatungsgesellschaft mbH
Breisacher Strasse 2
79395 Neuenburg am Rhein
Tel.: 07631 799048 Fax: 07631 7823
Aussenstelle:
Hohkelchweg 3
79244 Münstertal
Tel.: 07636 7591 Fax: 07636 7592
 
Home Aktuelles Profil Service Kontakt Lage
Steuerberater Sutter
 
 

 
 

 

Stellenangebot: Steuerfachkraft (m/w) gesucht


Steuer-News

SICAV: Ausschüttungen an deutsche Gesellschaften steuerfrei

Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) musste entscheiden, ob die Ausschüttung einer in Luxemburg ansässigen sogenannten SICAV (societe d’investissement à capital variable) an eine deutsche Kommanditgesellschaft dem Schachtelprivileg des Doppelbesteuerungsabkommens mit Luxemburg (DBA) unterlag und damit vollständig steuerfrei war.

Eine deutsche GmbH & Co. KG war alleinige Komplementärin einer in Deutschland ansässigen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Die KGaA wiederum war alleinige Anlegerin einer in Luxemburg ansässigen Investmentgesellschaft (SICAV). Die SICAV zeichnete im Jahr 2011 mehrere deutsche Bundesanleihen mit mehrjähriger Laufzeit.

Anschließend nahm sie bei diesen Anleihen ein sogenanntes Bondstripping vor, sie löste also die Zinsscheine vom Kapitalstamm. Die Zinsscheine veräußerte sie an fremde Dritte und erwirtschaftete dabei einen Erlös. Diesen wiederum schüttete sie an die hiesige KGaA aus. War die Ausschüttung steuerfrei? Das Finanzamt verneinte dies, wohingegen die Richter aus Düsseldorf die Steuerfreiheit der Ausschüttung anerkannten. Insbesondere sei gerade das der Ausschüttung vorangegangene Bondstripping kein Hinderungsgrund.

Mithin waren die Erträge in Deutschland vollumfänglich steuerfrei, wohingegen die Zinserträge in Deutschland voll steuerpflichtig gewesen wären. Auch das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot in Höhe von 5 % - wie es bei regulären in- und ausländischen Ausschüttungen zum Tragen kommt - war nach Auffassung des FG nicht anwendbar. Mit dieser komplexen Struktur war es den Gesellschaftern somit gelungen, voll steuerpflichtige Zinseinnahmen in Dividenden "umzuwandeln", die lediglich dem Teileinkünfteverfahren unterlagen.

Hinweis: Das DBA wurde im September 2013 außer Kraft gesetzt. Mithin unterliegen solche Ausschüttungen dem pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbot in Höhe von 5 %.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Körperschaftsteuer

(aus: Ausgabe 06/2019)


Bitte prüfen Sie den Status..
Sutter Steuerberatungsgesellschaft mbH, Breisacher Strasse 2, 79395 Neuenburg, Tel.: 07631 799048 Impressum & Datenschutz © MSBu.de