Sutter Steuerberatungsgesellschaft mbH
Breisacher Strasse 2
79395 Neuenburg am Rhein
Tel.: 07631 799048 Fax: 07631 7823
Aussenstelle:
Hohkelchweg 3
79244 Münstertal
Tel.: 07636 7591 Fax: 07636 7592
 
Home Aktuelles Profil Service Kontakt Lage
Steuerberater Sutter
 
 

 
 

 

Stellenangebot: Steuerfachkraft (m/w) gesucht


Steuer-News

Privatschulen: Wie sich Schulgelder absetzen lassen

In Deutschland besuchen derzeit mehr als 750.000 Schüler allgemeinbildende private Schulen. Ihr Anteil an der gesamten Schülerschaft liegt damit bei knapp 10 %.

Eltern müssen für einen Privatschulbesuch zwar mitunter tief in die Tasche greifen, die gute Nachricht aber ist, dass sich Schulgeldzahlungen mit 30 % als Sonderausgaben absetzen lassen. Das Finanzamt erkennt Schulgelder bis zu 16.667 EUR pro Jahr an, der Sonderausgabenabzug ist auf maximal 5.000 EUR pro Jahr begrenzt.

Hinweis: Der Höchstbetrag lässt sich auch dann voll ausschöpfen, wenn das Kind die Privatschule nur für einen Teil des Jahres besucht hat.

Damit Eltern in den Genuss des Sonderausgabenabzugs kommen, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Kindergeldanspruch: Schulgeldzahlungen dürfen nur abgesetzt werden, solange die Eltern für das Kind noch einen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge haben.
  • Kostenarten: Absetzbar sind nur die Kosten für den reinen Schulbesuch. Kosten, die für die Betreuung, Beherbergung und Verpflegung des Kindes in der Schule anfallen, werden nicht anerkannt. Unberücksichtigt bleiben zudem Gebühren für (Fach-)Hochschulen sowie Kosten für Nachhilfeeinrichtungen und Ferienkurse, die zu keinem staatlich anerkannten Abschluss führen.

Hinweis: Wollen Eltern einer Privatschule neben den obligatorischen Schulgeldzahlungen noch freiwillige Zuwendungen zukommen lassen, können sie hierfür einen Spendenabzug (Sonderausgabenabzug) in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Schule als gemeinnützig anerkannt und damit zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt ist.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 11/2019)


Bitte prüfen Sie den Status..
Sutter Steuerberatungsgesellschaft mbH, Breisacher Strasse 2, 79395 Neuenburg, Tel.: 07631 799048 Impressum & Datenschutz © MSBu.de