Sutter Steuerberatungsgesellschaft mbH
Breisacher Strasse 2
79395 Neuenburg am Rhein
Tel.: 07631 799048 Fax: 07631 7823
Aussenstelle:
Hohkelchweg 3
79244 Münstertal
Tel.: 07636 7591 Fax: 07636 7592
 
Home Aktuelles Profil Service Kontakt Lage
Steuerberater Sutter
 
 

 
 

 

Stellenangebot: Steuerfachkraft (m/w) gesucht


Steuer-News

Geldbuße: Steuerliche Abziehbarkeit setzt Abschöpfungsteil voraus

Selbständige und Gewerbetreibende dürfen Geldbußen, Ordnungs- sowie Verwarngelder nicht von ihrem steuerlichen Gewinn abziehen. Dieses Abzugsverbot gilt allerdings nicht, wenn beim Unternehmer ein wirtschaftlicher Vorteil abgeschöpft wird, der zuvor durch den Gesetzesverstoß erlangt worden ist. Voraussetzung für diese Ausnahme vom Abzugsverbot ist, dass die auf den wirtschaftlichen Vorteil entfallende Ertragsteuer nicht abgezogen wurde.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass eine steuerlich abziehbare Abschöpfung nicht vorliegt, wenn bei der Ermittlung der Höhe der Geldbuße lediglich der tatbezogene Umsatz zugrunde gelegt wurde und kein Bezug zu einem konkreten Mehrerlös besteht.

Im Entscheidungsfall hatte das Bundeskartellamt gegen eine Firma wegen unerlaubter Kartellabsprachen ermittelt und ein Bußgeld verhängt. Einen Teil des Bußgeldes hatte die Firma gewinnmindernd verbucht, weil sie davon ausging, dass im Bußgeld eine teilweise Vorteilsabschöpfung enthalten war.

Nach Auffassung des BFH enthielt das Kartellbußgeld jedoch keinen Abschöpfungsteil. Ein solcher lasse sich nicht bereits aus dem Umstand herleiten, dass das Bußgeld zu einer Liquiditätsbelastung beim Unternehmen geführt habe. Vielmehr müsse die Geldbuße auf die Abschöpfung konkreter Mehrerlöse bezogen sein, was vorliegend jedoch nicht der Fall gewesen sei, da kein kartellbedingter Gewinn ermittelt worden sei. Nach Gerichtsmeinung genügt für die Annahme einer steuerlich abziehbaren Abschöpfung nicht, dass bei der Bemessung der Geldbuße lediglich ein pauschaler tatbezogener Umsatz zugrunde gelegt worden ist.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 12/2019)


Bitte prüfen Sie den Status..
Sutter Steuerberatungsgesellschaft mbH, Breisacher Strasse 2, 79395 Neuenburg, Tel.: 07631 799048 Impressum & Datenschutz © MSBu.de