Sutter Steuerberatungsgesellschaft mbH
Breisacher Strasse 2
79395 Neuenburg am Rhein
Tel.: 07631 799048 Fax: 07631 7823
Aussenstelle:
Hohkelchweg 3
79244 Münstertal
Tel.: 07636 7591 Fax: 07636 7592
 
Home Aktuelles Profil Service Kontakt Lage
Steuerberater Sutter
 
 

 
 

 

Stellenangebot: Steuerfachkraft (m/w) gesucht


Steuer-News

Steuerjahr 2020: Wichtige steuerliche Änderungen im Überblick

Zum Jahreswechsel sind einige steuerliche Änderungen in Kraft getreten. Die wichtigsten finden Sie hier im Überblick:

  • Berufskraftfahrer: Arbeitnehmer, die ihrer beruflichen Tätigkeit überwiegend in Kraftwagen nachgehen, erhalten einen neuen Pauschbetrag in Höhe von 8 EUR pro Kalendertag. Dieser kann künftig anstelle der tatsächlichen Aufwendungen in Anspruch genommen werden, die dem Arbeitnehmer während einer mehrtägigen beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit einer Übernachtung im Kfz des Arbeitgebers entstehen.
  • Bonpflicht: Durch das Kassengesetz wurde zum Jahreswechsel die sogenannte Belegausgabepflicht ab dem 01.01.2020 eingeführt. Jeder Kunde muss demnach einen Kassenbon erhalten. Werden Waren an eine Vielzahl von nichtbekannten Personen verkauft, können die Finanzbehörden das betroffene Unternehmen aber von einer Belegausgabepflicht befreien.
  • Gesundheitsförderung: Der Freibetrag für zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung wurde von 500 EUR auf 600 EUR pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr angehoben.
  • Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag: Der Grundfreibetrag steigt von 9.168 EUR auf 9.408 EUR. Der Kinderfreibetrag wird von 2.490 EUR auf 2.586 EUR je Elternteil erhöht.
  • Kleinunternehmergrenzen: Die Umsatzsteuer wird von inländischen Unternehmern künftig nicht erhoben, wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr die Grenze von 22.000 EUR (bisher 17.500 EUR) nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR (wie bisher) voraussichtlich nicht übersteigen wird.
  • Pflichtveranlagung bei Kapitaleinkünften: Arbeitnehmer, die Kapitaleinkünfte ohne Steuerabzug erhalten haben, müssen künftig zwingend eine Steuererklärung einreichen.
  • Steuerhinterziehung: Um die Umsatzsteuerhinterziehung im Rahmen von Karussell- und Kettengeschäften zu bekämpfen, wird Unternehmern nun die Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen, der Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichem Erwerb sowie der Vorsteuerabzug aus Leistungen nach § 13b Umsatzsteuergesetz (Reverse-Charge) versagt, sofern sie wissentlich an einer Steuerhinterziehung beteiligt waren.
  • Verpflegungspauschalen: Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder doppelten Haushaltsführung wurden von 24 EUR auf 28 EUR (für Abwesenheiten von 24 Stunden) und von 12 EUR auf 14 EUR (für An- und Abreisetage sowie für Abwesenheitstage ohne Übernachtung und mehr als acht Stunden Abwesenheit) angehoben.
  • Vollautomatische Fristverlängerung: Abgabefristen für Steuererklärungen können vom Finanzamt neuerdings ohne Einbindung eines Amtsträgers ausschließlich automationsgestützt verlängert werden, sofern das Amt zur Prüfung der Fristverlängerung ein automationsgestütztes Risikomanagementsystem einsetzt.
  • Zugreisen: Neuerdings gilt für auch für Fernreisen mit der Bahn der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % (statt bisher 19 %). Bislang war nur der Nahverkehr entsprechend begünstigt.
Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 03/2020)


Bitte prüfen Sie den Status..
Sutter Steuerberatungsgesellschaft mbH, Breisacher Strasse 2, 79395 Neuenburg, Tel.: 07631 799048 Impressum & Datenschutz © MSBu.de