Sutter Steuerberatungsgesellschaft mbH
Breisacher Strasse 2
79395 Neuenburg am Rhein
Tel.: 07631 799048 Fax: 07631 7823
Aussenstelle:
Hohkelchweg 3
79244 Münstertal
Tel.: 07636 7591 Fax: 07636 7592
 
Home Aktuelles Profil Service Kontakt Lage
Steuerberater Sutter
 
 

 
 

 

Stellenangebot: Steuerfachkraft (m/w) gesucht


Steuer-News

Lernmaterial für den Nachwuchs: Eltern können Kosten für Schulbücher nicht absetzen

Der Beginn eines neuen Schuljahrs kann für Eltern finanziell herausfordernd sein - die Kosten für Schulbücher oder andere Schulmaterialien wie Stifte und Hefte können die Haushaltskasse kräftig strapazieren. Laut den jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) lagen die Preise für Lehr- und Schulbücher im Juni 2025 um 3,8 % über denen vom Juni 2024. Damit sind diese Produktpreise stärker gestiegen als die Verbraucherpreise insgesamt, die sich im selben Zeitraum "nur" um 2 % erhöhten.

Eltern sollten wissen, dass sie die Ausgaben für Schulbücher und Lernmaterialien leider nicht von der Steuer absetzen können. Derartige Ausgaben sind bereits mit dem Kindergeld und dem Kinderfreibetrag sowie dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf abgegolten.

Absetzbar ist lediglich das Schulgeld, das für den Besuch einer Privatschule gezahlt werden muss. Zwar lassen sich auch beim Besuch einer Privatschule durch das Kind die Kosten für Schulbücher und andere Materialien nicht absetzen, jedoch können die Gebühren für die Schule unter bestimmten Voraussetzungen mit jährlich 30 % der Kosten (maximal 5.000 EUR) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung dürfen aber nicht abgesetzt werden - nur das reine Schulgeld wird vom Finanzamt anerkannt.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 11/2025)


Bitte prüfen Sie den Status (FC: 50)
Sutter Steuerberatungsgesellschaft mbH, Breisacher Strasse 2, 79395 Neuenburg, Tel.: 07631 799048 Impressum & Datenschutz © MSBu.de