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Steuer-News

Elterngeld: Rechtzeitiger Steuerklassenwechsel kann die staatliche Förderung erhöhen

Rund 1,61 Millionen Mütter und Väter erhielten im Jahr 2025 in Deutschland Elterngeld, davon wählten rund 40 % die Variante Elterngeld Plus. Hierbei können Mütter und Väter doppelt so lange Elterngeld erhalten, müssen sich aber im Gegenzug mit einer geringeren Höhe begnügen. Dieses Modell soll für mehr Flexibilität sorgen, v.a. wenn Eltern bereits während des Bezugs von Elterngeld wieder stundenweise in ihren Beruf einsteigen möchten. Unabhängig davon, welche Variante des Elterngelds gewählt wird: Seit April 2025 haben nur noch Elternpaare - sowohl verheiratete als auch unverheiratete - und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von höchstens 175.000 EUR Anspruch darauf.

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 EUR und höchstens 1.800 EUR im Monat. Je höher das durchschnittliche Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt war, desto mehr Elterngeld landet monatlich auf dem Konto. Was viele werdende Eltern nicht wissen: Die spätere Höhe des Elterngelds lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor der Geburt durch einen frühzeitigen Wechsel der Steuerklasse beeinflussen. Zum Hintergrund: Ehepaare wählen häufig die Steuerklassen-Kombination III und V. Diese eignet sich für Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen. Dabei sollte sich die- oder derjenige mit dem höheren Einkommen für die Steuerklasse III entscheiden, denn dann fallen die monatlichen Abzüge vom Bruttolohn deutlich niedriger aus. Und an dieser Stelle können werdende Eltern im Gegensatz zu Alleinerziehenden die Höhe des späteren Elterngelds zumindest teilweise beeinflussen: Der Elternteil, der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt und sich um den Nachwuchs kümmert, sollte rechtzeitig von der Steuerklasse V (oder ggf. IV) in die Steuerklasse III wechseln - und zwar spätestens sieben Monate vor dem Mutterschutz, am besten aber bereits früh im Jahr vor der Geburt des Kindes. So erhöht sich sein Nettogehalt, das zur Berechnung des Elterngelds zugrunde gelegt wird. Beamte können etwas später die Steuerklasse wechseln - sie haben meist etwa einen Monat länger Zeit dafür.

Hinweis: Übernimmt nach einer gewissen Zeit der andere Elternteil die Betreuung des Kinds, richtet sich die Höhe des Elterngelds ab diesem Zeitpunkt nach seinem vorherigen Nettogehalt. War dieser Elternteil in Steuerklasse V, drohen finanzielle Nachteile, weil dann die ungünstigere Steuerklasse zugrunde gelegt wird. Aus diesem Grund sollten Eltern im Vorfeld genau prüfen, welche Steuerklassen-Kombination im Endeffekt am günstigsten für sie ist.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 09/2026)


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