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Steuer-News

Steuer- und Finanzkriminalität: Neuer Aktionsplan soll Verfolgungsdruck erhöhen

Steuer- und Finanzkriminalität soll in Deutschland konsequenter verfolgt werden: Mit einem gemeinsamen Aktionsplan wollen das Bundesfinanzministerium und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz insbesondere die Finanz- und Ermittlungsbehörden besser vernetzen, die Expertise von Bund und Ländern bündeln und das Entdeckungsrisiko erhöhen. Geplant sind u.a. folgende Maßnahmen:

  • Gemeinsames Zentrum: Beim Zoll soll ein neues gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität geschaffen werden. Dort sollen Steuerfahnder aus den Ländern und Finanzermittler des Zolls wichtige Verfahren eng koordinieren sowie Erkenntnisse und Expertise austauschen.
  • Datenanalysezentrum: Um Daten im Kampf gegen Steuerkriminalität besser auszuwerten, soll die Steuerverwaltung weiter modernisiert und digitalisiert werden. Gemeinsam mit den Ländern soll ein Datenanalysezentrum geschaffen und ein behördenübergreifender Datenzugriff ermöglicht werden. Steuerdaten sollen auf einer zentralen Datenplattform zusammengeführt werden. KI-gestützte Analyseinstrumente werden entwickelt, um Muster in Finanzdaten zu erkennen.
  • Verlängerte Aufbewahrungsfristen: Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen auf 15 Jahre verlängert werden, um den Zugriff auf wichtige Beweismittel zu sichern.
  • Registrierkassenpflicht: Eine Registrierkassenpflicht soll eingeführt werden, um Steuerbetrug in bargeldintensiven Branchen zu verhindern.
  • Längere Freiheitsstrafe: Der Strafrahmen für besonders schwere Fälle der organisierten Steuerkriminalität soll auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe erhöht und schwere Steuerstraftaten sollen als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet werden.
  • Selbstanzeige: Die strafbefreiende Selbstanzeige in der heutigen Form soll abgeschafft werden. Aktuell ist es noch möglich, dass bei einer Selbstanzeige trotz einer Steuerstraftat von der Strafverfolgung abgesehen wird. Dafür müssen Steuerzahler die hinterzogenen Steuern nachzahlen und zusätzlich einen Geldbetrag entrichten, der von der Höhe der hinterzogenen Steuern abhängt (und zwischen 10 und 20 % beträgt).
Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 10/2026)


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