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Steuer-News

Eingefrorene Beziehungen: Deutschland setzt Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland aus

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Russland wird zum 01.01.2027 von deutscher Seite vollständig ausgesetzt (suspendiert). Hierüber hat die Bundesrepublik die Russische Föderation im Juni 2026 informiert. Die Regelungen des Abkommens finden ab 2027 somit keinerlei Anwendung mehr; beide Länder wenden dann ausschließlich ihre eigenen, nationalen Steuergesetze unabhängig voneinander an.

Hinweis: Russland hatte bereits im August 2023 wesentliche Bestimmungen des Abkommens, insbesondere zu Unternehmensgewinnen, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Arbeitseinkommen, einseitig suspendiert. Mit der nun angekündigten vollständigen Suspendierung durch Deutschland entfällt die Anwendung des Abkommens aus deutscher Sicht vollständig. Unternehmen und natürliche Personen mit steuerlichen Beziehungen zu Russland sollten die Auswirkungen auf Quellensteuern, die Vermeidung von Doppelbesteuerung sowie bestehende Geschäftsstrukturen unbedingt prüfen lassen.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 10/2026)


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